Die Verwaltungsleistungen gliedern sich in folgende Aufgaben:
Alle notwendigen Bank- und Buchhaltungskonten werden ordnungsgemäß kaufmännisch geführt. Alle Rechnungen werden geprüft und angewiesen. Erledigung aller Bankgeschäfte für den Vermieter.
Über die Mieteinnahmen und alle Ausgaben für das Haus wird jährlich mit Gesamt- und Einzelabrechnung je Mieter abgerechnet. Die umlagefähigen Nebenkosten werden an die Mieter weitergegeben.
Der Zahlungseingang der Mieten wird überwacht und kaufmännisch in einer Buchführung dokumentiert. Ein entsprechendes Mahnverfahren wird ggf. eingeleitet. Führung eines Nebenkostenkontos.
Erstellung von Mietverträgen, Abnahmeprotokollen, Erledigung der gesamten Mieterkorrespondenz, ( Mieterbetreuung mehrsprachig möglich ) Erklärung und Entgegennahme von Kündigungen, Überwachung der Neuvermietung.
Der Verwalter schließt alle notwendigen Verträge im Namen der Gemeinschaft (z.B. Wartungsverträge). Er vertritt alle öffentlich-rechtlichen Belange und ist Ansprechpartner für Mieter, Behörden, Handwerker und Dritte.
Der Verwalter berät den Vermieter in allen Fragen, führt technische Kontrollen durch, erstellt Ausschreibungen, berät bei der Auftragsvergabe, überwacht die Ausführung. Er leitet in dringenden Fällen Sofortmaßnahmen ein, um Schäden von der Gemeinschaft abzuwenden.